Blankoverordnung in der Physiotherapie – mehr Flexibilität für eine optimale Behandlung

Blankoverordnung in der Physiotherapie

Die Blankoverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer individuellen und bedarfsgerechten physiotherapeutischen Versorgung. Doch was genau steckt dahinter, welche Vorteile bietet sie den Patient*innen und wie läuft das Ganze ab?

Was ist eine Blankoverordnung?

Bei einer klassischen Heilmittelverordnung gibt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt genau vor, welches Heilmittel angewendet wird (zum Beispiel Krankengymnastik oder manuelle Therapie), wie oft die Therapie stattfinden soll und in welchem Zeitraum die Behandlung abgeschlossen sein muss.

Die Blankoverordnung hingegen gibt Physiotherapeut*innen bei bestimmten Schulterdiagnosen mehr Entscheidungsspielraum. Das bedeutet:

  • Die Therapie kann individuell auf den/die Patient*in abgestimmt werden. Physiotherapeut*innen können selbst entscheiden, welche Therapieform am besten geeignet ist. Es kann beispielsweise zwischen manueller Therapie (MT), Krankengymnastik (KG), gerätegestützter Krankengymnastik (KGG) und gegebenenfalls ergänzender Kälte- oder Wärmetherapie gewählt werden.
  • Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf
  • Der Behandlungszeitraum kann flexibler gestaltet werden.

Welche Vorteile bietet die Blankoverordnung für Patient*innen?

Der größte Vorteil liegt in der bedarfsgerechten und flexiblen Therapie. Anstatt sich an starre Vorgaben halten zu müssen, kann die Behandlung individuell gestaltet werden – je nach Fortschritt  und Bedürfnissen der Patient*innen. So kann die Therapeutin oder der Therapeut zum Beispiel den Therapieplan spontan ändern, falls bestimmte Übungen besser wirken oder bestimmte Beschwerden besonders herausfordernd sind. Das kann zu besseren und nachhaltigeren Behandlungsergebnissen führen.

Weitere Vorteile sind:

  • Bedarfsgerechte Behandlung: Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
  • Flexibilität: Die Therapie kann über einen längeren Zeitraum erfolgen, wenn es notwendig ist.
  • Fachliche Kompetenz nutzen: Physiotherapeut*innen können auf Grundlage ihrer Expertise entscheiden, welche Maßnahmen am besten geeignet sind.

Wie läuft eine Blankoverordnung ab?

  1. Ausstellung durch die Ärztin/den Arzt – die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt die Diagnose und kann bei bestimmten Erkrankungen der Schulter eine Blankoverordnung ausstellen. Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden.
  2. Individuelle Therapieplanung durch den/die Physiotherapeut*in – nach einer ausführlichen Anamnese und Untersuchung entscheidet der/die Physiotherapeut*in über die Anzahl der Sitzungen, die Dauer der einzelnen Termine (ob Einzel-oder Doppelbehandlungen) und die sinnvollsten Therapieansätze.
  3. Durchführung der Behandlung – die Therapie erfolgt und kann flexibel je nach Bedarf angepasst werden. Insgesamt gilt die Blankoverordnung für einen Zeitraum von 16 Wochen.
  4. Abschluss und Evalutation – am Ende der Behandlung wird überprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind oder ob die Therapie erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Fazit
Die Blankoverordnung ist ein großer Schritt hin zu einer individuelleren und patientenorientierteren Physiotherapie. Sie ermöglicht es, Behandlungen gezielt auf den tatsächlichen Bedarf abzustimmen, anstatt sich an starre Vorgaben halten zu müssen. Patient*innen profitieren von mehr Flexibilität, besseren Heilungschancen und weniger Bürokratie.

FAQs zur Blankoverordnung in der Physiotherapie

Was ist der Unterschied zwischen einer normalen Heilmittelverordnung und einer Blankoverordnung?
Bei einer klassischen Heilmittelverordnung legen Ärzt:innen die Therapieform, die Anzahl der Behandlungen und den Zeitraum fest.
Bei der Blankoverordnung stellen Ärzt:innen die Verordnung aus, ohne die Therapie im Detail vorzugeben. Die konkrete Behandlungsplanung erfolgt durch Physiotherapeut:innen in enger Abstimmung mit den Patient:innen. Auf Basis einer ausführlichen Befundung wird gemeinsam entschieden, welche Maßnahmen sinnvoll sind, wie häufig behandelt wird und wie die Termine gestaltet werden.
Diese flexible Gestaltung ermöglicht es, die Therapie gezielt an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und im Verlauf entsprechend zu verändern.

Für welche Erkrankungen kann eine Blankoverordnung ausgestellt werden?
Seit dem 1. November 2024 kann die Blankoverordnung für 114 Schulterdiagnosen eingesetzt werden. Diese gehören zur Diagnosegruppe EX (Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens). Dazu zählen unter anderem Schulterschmerzen, das Impingement-Syndrom oder eine Schultersteife. Ob Ihre Diagnose geeignet ist, klären Ihre behandelnden Ärzt*innen.

Wer darf eine Blankoverordnung ausstellen?
Alle niedergelassenen Ärzt:innen mit Kassenzulassung können eine Blankoverordnung ausstellen. Im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts oder des Entlassmanagements ist dies jedoch nicht möglich.

Wie lange ist eine Blankoverordnung gültig?
Die Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 16 Wochen gültig. Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen beginnen. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn die Beschwerden nach der Behandlung zurückkehren?
Treten die Beschwerden innerhalb der 16 Wochen erneut auf, kann die Therapie mit einem Wiederaufnahmeformular fortgesetzt werden – auch wenn die Verordnung bereits abgerechnet wurde.
Nach Ablauf der 16 Wochen ist ein erneuter Arztbesuch erforderlich, um eine neue Verordnung zu erhalten.

Muss ich als Patient:in etwas zuzahlen?
Ja, es fällt ein gesetzlicher Eigenanteil an – wie bei jeder Heilmittelverordnung. Die Zuzahlung kann in der Praxis bequem per Karte oder per Überweisung beglichen werden. Selbstverständlich informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten.

Kann ich die Behandlung in einer anderen Praxis fortführen?
Grundsätzlich ist das möglich. Die Originalverordnung verbleibt in der Praxis, in der die Behandlung begonnen wurde. Sie erhalten eine Kopie, mit der Sie die Therapie innerhalb der Gültigkeitsdauer in einer anderen zugelassenen Praxis fortsetzen können.

Welche Therapieformen kommen bei einer Blankoverordnung zum Einsatz?
Die Auswahl der Therapie erfolgt individuell auf Basis einer ausführlichen Untersuchung. Je nach Befund können beispielsweise manuelle Therapie, Krankengymnastik, gerätegestützte Therapie sowie ergänzende Maßnahmen wie Wärme- oder Kälteanwendungen eingesetzt werden.
Diese Flexibilität ist ein wesentlicher Vorteil der Blankoverordnung.